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   BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13   

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https://dejure.org/2014,24341
BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 (https://dejure.org/2014,24341)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 (https://dejure.org/2014,24341)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 (https://dejure.org/2014,24341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 36 Abs. 4 InfektionsschutzG; Art. 7 Abs. 3 BayStVollzG
    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen des Gefangenen; Zulässigkeit einer Beweislastentscheidung; Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei streitigem Sachverhalt; Absehen von der Begründung einer Rechtsbeschwerdeentscheidung; ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 36 Abs 4 S 7 IfSG, § 109 StVollzG, Art 7 Abs 3 StVollzG BY
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 14.02.2017)

    BVG: Sträflinge dürfen komplette Krankenakte einsehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, m.w.N.).

    Eine Beweislastzuordnung kann zwar auch in Verfahren erforderlich werden, die dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen (vgl. zum Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris), denn die Zuordnung der Beweislast für eine bestimmte Tatsache entscheidet nur darüber, zu wessen Lasten es geht, wenn das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatsache ungewiss bleibt.

    Mit den besonderen Schwierigkeiten der Führung eines Negativbeweises, wie er dem Beschwerdeführer damit aufgebürdet wurde, und mit der Frage, wie ein entsprechender Beweis gerade unter den zu berücksichtigenden Bedingungen der Inhaftierung geführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, m.w.N.), hat das Landgericht sich nicht befasst und nicht erwogen, ob aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes von einer Dokumentationslast der Justizvollzugsanstalt für die Zustimmung des Beschwerdeführers zu der umstrittenen Untersuchung auszugehen war (vgl. zu Dokumentationspflichten, die gerade den Sinn haben, die Effektivität des Rechtsschutzes in Bezug auf die dokumentierte Maßnahme zu gewährleisten, BVerfGE 128, 282 ; BVerfGK 12, 374 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Dies ist angesichts der offenkundigen inhaltlichen Abweichung des landgerichtlichen Beschlusses von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Bedeutung einer solchen Abweichung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 1 Ws 288/06 (StrVollz) -, juris, Rn. 7) hier der Fall.
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Da der Strafsenat von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), Gebrauch gemacht hat, liegen über die Feststellung im Beschlusstenor hinaus, dass die in § 116 Abs. 1 StVollzG genannte Voraussetzung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - nicht vorlägen, Entscheidungsgründe, die das Bundesverfassungsgericht einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    a) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 -, EuGRZ 2004, S. 656 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 17, 429 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    Mit den besonderen Schwierigkeiten der Führung eines Negativbeweises, wie er dem Beschwerdeführer damit aufgebürdet wurde, und mit der Frage, wie ein entsprechender Beweis gerade unter den zu berücksichtigenden Bedingungen der Inhaftierung geführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, m.w.N.), hat das Landgericht sich nicht befasst und nicht erwogen, ob aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes von einer Dokumentationslast der Justizvollzugsanstalt für die Zustimmung des Beschwerdeführers zu der umstrittenen Untersuchung auszugehen war (vgl. zu Dokumentationspflichten, die gerade den Sinn haben, die Effektivität des Rechtsschutzes in Bezug auf die dokumentierte Maßnahme zu gewährleisten, BVerfGE 128, 282 ; BVerfGK 12, 374 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13
    a) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 -, EuGRZ 2004, S. 656 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 17, 429 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 17, 429 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 19, 306 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 25).

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn.   13; 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19, BVerfGK 20, 207; 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn.   13) .

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Mit Beschluss vom 20. Mai 2014 gab das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers statt, die die fachgerichtliche Überprüfung der Durchführung eines HIV-Tests betraf (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf einer zureichenden Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20.5.2014 - 2 BvR 2512/13 -, Juris Rn. 14).
  • StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20.5.2014 - 2 BvR 2512/13 -, Juris Rn. 14).
  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des

    Voraussetzung für die rechtmäßige Anwendung einer Beweislastregel, die die Unaufklärbarkeit eines Umstandes zu Lasten eines der Verfahrensbeteiligten in Anschlag bringt, ist jedoch, dass das Gericht sich zunächst pflichtgemäß um Aufklärung des Sachverhalts bemüht hat (zum Ganzen vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - juris Rdn. 23).

    Die Gerichte dürfen nicht einseitig die Beweislast dem Gefangenen (oder Untergebrachten) zuweisen, ohne zu prüfen, ob und wie dieser grundsätzlich die Möglichkeit hat, dieser Beweislast zu genügen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06 und 2 BvR 1828/06 - juris Rdn. 21; Spaniol, a.a.O., § 115 StVollzG Rdn. 9; zum Ganzen vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - juris Rdn. 15).

  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23

    Strafvollzug - Widerruf von Lockerungen - Sicherheit und Ordnung

    Eine Beweislastzuordnung kann auch in Verfahren erforderlich werden, die - wie hier - dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen, denn die Zuordnung der Beweislast für eine bestimmte Tatsache entscheidet nur darüber, zu wessen Lasten es geht, wenn das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatsache ungewiss bleibt (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 23).

    Angesichts unvereinbarer Sachverhaltsdarstellungen von Gefangenen und Justizvollzugsanstalt dürfen die Gerichte nicht einseitig die Beweislast dem Gefangenen zuweisen, ohne zu prüfen, ob und wie der Gefangene grundsätzlich die Möglichkeit hat, dieser Beweislast zu genügen (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 15).

  • VG Berlin, 29.09.2016 - 4 K 122.15

    Aufstellen von Geldspielgeräten in Annahmestellen von Sportwettenvermittlern

    Art. 19 Abs. 4 garantiert nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 13) einerseits formal die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, und gebietet andererseits auch die Effektivität des Rechtsschutzes.
  • LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16

    Einem Urteil, dass außerhalb eines Urteilsverfahren ergangen ist, etwa weil

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - nv- juris; BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - NZA-RR 2016, 582 ff.).
  • BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19

    Pflicht zur Duldung ärztlicher Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten - HIV,

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